Strassenverkehrsordnung

§1 Allgemeine Bestimmungen

 

Abs. 1. Die Straßenverkehrsordnung ist für jeden Verkehrsteilnehmer des Staates San Andreas im allgemeinen Gültig und bindend.

Abs. 2. Es ist untersagt ein Fahrzeug ohne die dafür vorgesehene Genehmigung (Lizenz) zu führen. Ausgenommen hiervon sind Fahrzeuge die ohne Maschinenkraft bewegt werden und Motorroller.

Abs. 3. Die Geschwindigkeit an Fußgängerüberwegen zu verringern und Fußgängern ist Vorrang zu gewähren.

Abs. 4. Die Geltungsbereiche der Straßenverkehrsordnung kennen folgende Unterscheidungen in den örtlichen Gegebenheiten:

  1. Innerorts; innerhalb der Stadtgrenzen von Los Santos, Harmony, Sandy Shores, Grape Seed und Paleto Bay: zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
  2. Verkehrsberuhigte Bereiche; hochfrequentierte Bereiche wie z.B der Würfelpark, das LSPD, das MD: zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
  3. Außerorts, außerhalb der o.g, Stadtgrenzen: zulässige Höchstgeschwindigkeit 150 km/h
  4. Highways; zu erkennen an der jeweiligen Beschilderung: keine Geschwindigkeitsbegrenzung


Abs. 5. Jedes Fahrzeug ist bei der exekutiven Behörde anzumelden. Die Gebühr dafür beträgt 1.000$

Abs. 6. Der Betrieb von Kraftfahrzeuge ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Verkehrswegen gestattet

 

§2 Verkehrssicherheit

 

Abs.1 Es sind nur Fahrzeuge in den Straßenverkehr zu führen die als allgemeinhin Verkehrssicher bezeichnet werden. Zur Sicherheit gehören folgende Mindestanforderungen:

  1. Verkehrstüchtige Beleuchtung 
  2. Sicherheitsgurte in Form eines Rückhaltesystems im Kraftfahrzeug
  3. Erste Hilfe Kit im Fahrzeug

Abs. 2 Fahrzeuge dürfen nur bewegt werden, wenn alle Insassen einen festen Sitzplatz eingenommen haben, dabei darf die maximale Anzahl der zugelassenen Insassen nicht überschritten werden

Abs. 3 Es ist nicht erlaubt ein Fahrzeug in einem berauschten, unklaren Zustand, z.B. unter Drogen oder Alkoholeinfluss, zu führen